Die Gremienchefs der ARD haben butterweiche Leitlinien für Spitzengehälter formuliert. Die Intendanten und Verwaltungsräte sind daran nicht einmal zwingend gebunden. […]
Die Geschäftsleitungen der ARD-Sender werden von den Vertretern ihrer Kontrollorgane „gebeten“, einheitliche Regelungen festzulegen, die in einem anstaltsübergreifenden Mustervertrag formuliert werden sollen. Diese Musterverträge der jeweiligen Sender würden je nach Sendergesetz von den Verwaltungsräten beschlossen oder zur Kenntnis genommen.
Helmut Hartung, faz.net, 18.07.2025 (online)

