Die Organisation Hate Aid stellt wegen der „Smart Glasses“ von Meta und Ray-Ban Strafanzeige. Zuständig für eine Gerätschaft wie die Spannerbrille ist die Bundesnetzagentur. Was hält diese von einem Verbot? […]
Die Bundesnetzagentur, sagt der Sprecher auf unsere Anfrage hin, „hat verschiedene Smart Glasses, unter anderem auch von Ray-Ban Meta, bezüglich der geltenden gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Wir sehen bei den bisher geprüften Ray-Ban Meta AI Glasses die Voraussetzungen für ein Verbot gemäß Paragraph 8 TDDDG als nicht erfüllt an“.
Das heißt im Klartext: Die Brillen sind in Umlauf, die Spanner spannen, filmen und posten ihre Filmchen im Netz, die Bundesnetzagentur beobachtet, sieht aber keinen Anlass, einzuschreiten.
Michael Hanfeld, faz.net, 13.08.2026 (online)

