Zitiert: Bundeskartellamt untersagt Werbebündnis von RTL und RTLZwei

Das Bundeskartellamt sieht laut eigenen Angaben aktuell keinen Spielraum für eine gemeinsame Fernsehvermarktung von RTL und RTLZwei. Seitdem der Münchner Privatsender RTLZwei das Vorhaben im Sommer letzten Jahres angekündigt hatte, ist das Bundeskartellamt nach einer Überprüfung, die ca. anderthalb Jahre andauerte, zu diesem Schluss gekommen. […]

Im Bereich der TV-Werbung gebe es derzeit für die sogenannte Marktgegenseite zu wenige Alternativen, da Streamingdienste wie Netflix, Amazon Prime Video oder Disney+ sich derzeit noch hauptsächlich über kostenpflichtige Abogebühren anstatt über Werbung finanzieren würden, so die Einschätzung des Bundeskartellamtes. Im Bereich der Bewegtbild-Werbung würde also ein entsprechendes Marktgegengewicht zur dominanten Stellung der RTL-Gruppe fehlen. Auch YouTube-Werbung oder Videowerbung auf Social Media biete laut dem Bundeskartellamt nicht vergleichbare Chancen für die Werbekunden. (Mehr unter RTL, Pro7, Sat,1)

Felix Ritter, digitalfernsehen.de, 18.12.2024 (online)

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)