Das Bundeskartellamt sieht laut eigenen Angaben aktuell keinen Spielraum für eine gemeinsame Fernsehvermarktung von RTL und RTLZwei. Seitdem der Münchner Privatsender RTLZwei das Vorhaben im Sommer letzten Jahres angekündigt hatte, ist das Bundeskartellamt nach einer Überprüfung, die ca. anderthalb Jahre andauerte, zu diesem Schluss gekommen. […]
Im Bereich der TV-Werbung gebe es derzeit für die sogenannte Marktgegenseite zu wenige Alternativen, da Streamingdienste wie Netflix, Amazon Prime Video oder Disney+ sich derzeit noch hauptsächlich über kostenpflichtige Abogebühren anstatt über Werbung finanzieren würden, so die Einschätzung des Bundeskartellamtes. Im Bereich der Bewegtbild-Werbung würde also ein entsprechendes Marktgegengewicht zur dominanten Stellung der RTL-Gruppe fehlen. Auch YouTube-Werbung oder Videowerbung auf Social Media biete laut dem Bundeskartellamt nicht vergleichbare Chancen für die Werbekunden. (Mehr unter RTL, Pro7, Sat,1)
Felix Ritter, digitalfernsehen.de, 18.12.2024 (online)