Der BR-Haushaltsplan habe künftig den „Leitgedanken der Beitragsstabilität zu beachten“. Dass ein Gesetz diesen medienpolitischen Begriff verwendet, macht es erforderlich, ihn zu definieren. In der Erläuterung zu dem Entwurf heißt es, man unterstreiche die Bedeutung verantwortlicher Haushaltsführung „unter Berücksichtigung einer relativen Beitragsstabilität“. Hier argumentiert gewissermaßen Bayern gegen Bayern. Denn eine relative Beitragsstabilität im Sinn von einer Steigerung lediglich um den Inflationsausgleich akzeptieren die Länder, auch die Regierung in München, ja geräuschvoll seit 2024 eben gerade nicht.
Claudia Tieschky, sueddeutsche.de, 19.04.2026 (online)

