Die Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen soll sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit richten. Dass die Steuerlast für Kleinfirmen relativ gesehen grösser ist als für Grossunternehmen, ist gemäss Bundesgericht verfassungswidrig. […]
Die nach Umsatz abgestufte Abgabestruktur für Unternehmen verstosse in ihrer degressiven Ausgestaltung gegen den Grundsatz der Gleichheit der Besteuerung gemäss Artikel 127 der Bundesverfassung. Zudem stünden die verschiedenen Tarifstufen bei einer Gesamtbetrachtung des Systems in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander. […]
In der Schweiz zahlen nicht nur Privathaushalte, sondern auch Unternehmen mit mehr als einer halben Million Franken Umsatz pro Jahr eine Gebühr für Radio und TV. Für Unternehmen hatte der Bundesrat die Tarife in der Radio- und Fernsehverordnung per Anfang 2021 in 18 umsatzabhängigen Stufen neu festgelegt.
Die Tarife reichen von 160 Franken (Umsatz von 500’000 bis 749’000 Franken) bis knapp 50’000 Franken (Umsatz ab 1 Milliarde Franken).
persoenlich.com, 20.12.2024 (online)