Der Rundfunkrat nahm zudem den Entwurf der ARD-Selbstverpflichtung zur Kenntnis. Er stellte fest, dass man sich darin noch nicht mit den Kritikpunkten und Anregungen des Gremiums auseinandergesetzt habe, wie es die Qualitätsrichtlinie der Rundfunkräte für die ARD-Gemeinschaftsangebote vorsehe. Der Rundfunkrat erwartet, dass diese Befassung noch nachgeholt wird.
NDR-Rundfunkrat, Pressemitteilung, 27.06.2025 (online)