[Hubertus] Gersdorf rät daher, nicht „zu aufgeregt auf das zu reagieren, was die AfD vollmundig rausposaunt“. Nach seiner Einschätzung wird die Partei die angekündigte Kündigung der Staatsverträge bei einer möglichen Regierungsübernahme zwar vollziehen, „doch an die Stelle des alten muss ein neues, verfassungskonformes Regelwerk und ein entsprechendes Angebot treten“. Gersdorf: „Wer raus will, muss rein wollen.“ Solange es hier aber nichts Neues gebe, gelte das Alte fort beziehungsweise werde vom Bundesverfassungsgericht in Form sogenannter Vollstreckungsanordnungen rechtsverbindlich verfügt.
Ein Beispiel dafür ist bereits heute der Rundfunkbeitrag. Weil 2020 Sachsen-Anhalt unter dem damaligen CDU-Ministerpräsidenten Reiner Haseloff die von den Ländern eigentlich beschlossene Erhöhung auf die aktuell 18,36 Euro im Monat nicht umsetzte, kam diese zunächst nicht zustande. Die Anstalten klagten in Karlsruhe, und in seinem Beitragsurteil von 2021 setzte das Verfassungsgericht mit einer solchen Vollstreckungsanordnung, die Gesetzeskraft hat, anstelle der Länder die neue Höhe fest. Auch bei der aktuell anhängigen Verfassungsklage von ARD und ZDF wegen der von der KEF ab 2025 empfohlenen, doch abermals nicht erfolgten Beitragserhöhung, wird mit einer Vollstreckungsanordnung gerechnet.
Steffen Grimberg, KNA, 04.09.2026 (online)

