Es gab so einige Kritik an dem Reformvorschlägen von Horst Seehofer zu ARD und ZDF. Doch keiner nahm ihn beim Wort. CSU-Chef Horst Seehofer fordere die Zusammenlegung von ARD und ZDF.
„Wir sind der Auffassung, dass die Grundversorgung auch von einer Fernsehanstalt geleistet werden könnte“,
sagte Bayerns Ministerpräsident der “Bild am Sonntag” am 11.09.2016.
Doch was ist dann mit dem Deutschlandradio, für dessen Programme ein eigener Staatsvertrag existiert? Leistet es keinen Beitrag zur Grundversorgung? Soll es abgeschafft werden?
Und – wenn es nur noch eine Fernsehanstalt geben soll, darf die dann auch noch Radio machen sowie im Internet und sozialen Netzwerken unterwegs sein?
Im Entwurf zum neuen Grundsatzprogramm, das beim CSU-Parteitag im November verabschiedet werden soll, heißt es:
„Wir streben langfristig die Beseitigung von Doppelstrukturen und die Zusammenlegung von ARD und ZDF unter einem Dach an.“
Die Zusammenlegung von ARD und ZDF unter einem Dach beseitigt noch keine der beiden Einrichtungen. So, wie die Stadt Berlin für ihre drei Opern eine Opernstiftung als Dach geschaffen hat, hätten dann ARD und ZDF ein gemeinsames Dach – das noch zusätzliche Kosten verursachen würde. Dabei ist noch zu berücksichtigen, dass die ARD nur eine Arbeitsgemeinschaft ist, die aus neun Anstalten besteht. Diese strahlen ihre Programme zumeist welt- (online) mindestens europaweit (Satellit) aus. Sollte also die ARD “übrig bleiben”, hat man noch neun Anstalten, mit ARTE und 3Saat sogar 11.
Ganz offensichtlich passt der aus dem Entwurf des Parteiprogramms zitierte Satz nicht zu der Forderung, die Grundversorgung von einer Fernsehanstalt leisten zu lassen.
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