Schon am 11. März beantwortete der sächsische Staatskanzleiminister Johannes Beermann die Fragen des Landtagsabgeordneten Klaus Bartl (LINKE.) zum Rundfunkbeitrag. Dieser wollte wissen, wie sich die „Beitragslast“ für die Ministerien und nachgeordneten Einrichtungen entwickelt hat. Wie die detaillierte Aufstellung zeigt, gibt es Gewinner und Verlieren. Ein Gewinner ist die Staatskanzlei. Diese hat ihren Beitrag auf 25 Prozent reduziert, zahlt nur noch 1.078 Euro statt 4.099,76 Euro.
Auch das Landeskriminalamt soll durch die Reform entlastet werden und zahlt dann nur noch 863,04 Euro statt 31.336,08 Euro. Doch die Reform ist nicht für alle so vorteilhaft. Das Justizministerium muss nunmehr im Jahr 90.000 Euro statt 67.000 Euro zahlen. Die 27 Finanzämter zahlen 39.939,44 Euro statt 2.396,16 Euro.
Die detaillierte Aufstellung ist hier zu lesen.