Nun hat sich auch der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck für eine „Begrenzung“ der Aktivitäten von ARD und ZDF bei digitalen Sendern ausgesprochen. Ja, er will, dass deren Zahl reduziert wird. Bisher strahlen ARD und ZDF jeweils drei Kanäle aus. In Zukunft sollen sie sich auf ein einziges Programm konzentrieren. Er sagte dem in Berlin erscheinenden Fachmagazin „ProMedia“ (kommende Ausgabe): „Auch sehe ich keine Notwendigkeit, neben den hervorragenden Kultursendern Arte und 3sat zwei weitere öffentlich-rechtliche Kulturkanäle anzubieten.“
Kurt Beck ist auch Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder. Als solcher hat er alle Spielräume. Schließlich ist die Zahl der Fernsehkanäle im Rundfunkstaatsvertrag (§ 11 b Fernsehprogramme) festgelegt. Für die Digitalkanäle ist sogar der Name vorgegeben, zum Inhalt wird auf Konzepte im Staatsvertragsanhang verwiesen.
Wer also ARD und ZDF digital begrenzen will, der muss nur den Staatsvertrag ändern. Bisher ist keine entsprechende Staatsvertragsinitiative von Kurt Beck bekannt. Es wird sie wohl auch nicht geben. Schließlich würde er dann als ZDF-Verwaltungsratsvorsitzender dem ZDF schaden. Er hat ja auch nicht interveniert, als das ZDF einen Digitalkanal in ZDFneo umbenannt hat.
Es ist kaum nachzuvollziehen: Erst beauftragen die Ministerpräsidenten ARD und ZDF drei Digitalkanäle anzubieten und schreiben diese Kanäle sogar gesetzlich fest. Nun verlangen einige, einen Teil dieser Kanäle wieder einzustellen. Doch die Konsequenz, dies gesetzlich zu untermauern, scheuen sie.