Wie geht es den Schauspielern?

Digitalfernsehen.de berichtet am 3. Januar über eine Studie, die die genauen Lebensverhältnisse von Schauspielern beleuchtet. Dafür wurden im Auftrag des BFFS von August bis September 2010 bundesweit Darsteller befragt, mehr als 700 beteiligten sich. Anlass war die Reform des Arbeitslosengelds 1 durch Gesetzesänderungen von 2009. In dem Gesetz sind auch Bedingungen definiert, unter denen auch kurzzeitig und befristet Beschäftigte Arbeitslosengeld beziehen können sollen. Die Studie zeige, dass nur 4,6 Prozent der befragten Schauspieler davon profitieren.

 

68,1 Prozent der befragten Schauspieler haben in den vergangenen zwölf Monaten nicht mehr als 30.240 Euro brutto verdient. Nur 4,7 Prozent der Befragten kamen auf einen Verdienst von mehr als 100 000 Euro. „Wir Künstler und Kulturschaffende haben immer noch keine Chance, Arbeitslosengeld 1 zu beanspruchen, obwohl wir in die Arbeitslosenversicherung einzahlen wie alle anderen auch“, so Vorstandsmitglied Heinrich Schafmeister.

Diese Ergebnisse sind nicht ganz neu. So hatte die Mitteldeutsche Zeitung schon Anfang Oktober 2011 aus der Studie zitiert. Erstellt wurde sie im Herbst 2010. (Abschlussbericht des Instituts für Soziologie der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster)

 

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)