Es ist schon beeindruckend, wie die SLM ihren früheren Medienrats-Vize immer wieder präsentiert. Da findet sich in der aktuellen Ausgabe der t+f (S. 24) ein Beitrag von Prof. Dr. Christoph Degenhart, in dem er zum Thema „Programmvielfalt und Beitragsstabilität“ referiert. Es wird darauf hingewiesen, dass dies eine „Stellungnahme zur Anhörung vor dem Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien des Sächsischen Landtags am 6. Februar 2012“ war und dass sich die Stellungnahme auf einen Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Programmvielfalt in Hörfunk und Fernsehen erhalten“ bezog. „Die ausführliche schriftliche Stellungnahme ist dem Sitzungsprotokoll beigefügt.“
Allerdings verlinkt man nicht auf das Anhörungsprotokoll, sondern auf die Homepage des früheren Vize.
Die SLM veröffentlichte ihr Heft am 6.3. Das Anhörungsprotokoll des Ausschusses ist auf den Landtagsseiten zu finden. Es wurde am 10. Februar 2012 erstellt.
Die SLM wird aus Gebührengeldern finanziert. Müsste sie also nicht einen objektiven Überblick geben? Und falls dies nicht geht: Warum erhält nicht ein zweiter Gutachter Platz und Raum? Warum verlinkt man nicht das Protokoll der Anhörung? Ja, warum räumt man nur einseitig demjenigen, der in dieser Frage (der Beitragsstabilität)auch ein Gutachten für die Staatsregierung angefertigt hat, Raum und Platz ein? Man macht nicht einmal darauf aufmerksam, dass der Gutachter selbst nicht definieren kann, was genau er unter Beitragsstabilität versteht.
Johannes Beermann verfolgt als Chef der Sächsischen Staatskanzlei die Idee der Beitragsstabilität. Dazu hat er sich von Christoph Degenhardt ein Gutachten schreiben lassen. Die Argumentationslinie seines Gutachtens findet sich nun in der Stellungnahme Degenhardts wieder. Wer medienpolitisch Ahnung hat, weiß um diese Zusammenhänge. Und so ist dies ein weiteres Indiz, dass Vertreter der SLM die Staats- und Parteinähe suchen.