„Im Hinblick auf die Sportrechte hat Deutschland erklärt, dass die Rundfunkanstalten ihre in diesem Bereich praktizierte Geschäftspolitik transparent machen:
- Die Sportberichterstattung in den Hauptprogrammen von ARD und ZDF überschreitet regelmäßig eine Größenordnung von ca. 10 % des jährlichen Gesamtprogramms nicht;
- ARD und ZDF lassen Rechte insofern nicht ungenutzt, als sie die Rechte entweder selbst nutzen oder zur Sublizensierung anbieten. Bei den über die EBU erworbenen Rechten werden Sublizenzen gemäß den einschlägigen EBU-Regeln unter Kontrolle eines Treuhänders angeboten;
- ARD und ZDF werden ohne ausdrückliche staatsvertragliche Ermächtigung der Länder keinen eigenen Sportkanal betreiben;
- Sportberichterstattung in den Digitalkanälen von ARD und ZDF erfolgt in Ergänzung zu den Hauptprogrammen ohne dass eine Umwidmung dieser Programme vorgenommen wird. Entsprechende Nutzungen schränken die Möglichkeit zum Erwerb von Sublizenzen durch Dritte nicht ein;
- Ungenutzte Rechte müssen Dritten zur Sublizensierung angeboten werden, wobei ARD und ZDF transparent machen, unter welchen Voraussetzungen Rechte als „ungenutzt“ angesehen werden;
- Das Verhalten der Anstalten muss für potenzielle Erwerber (Dritte) transparent sein, insbesondere im Hinblick darauf wann und in welchem Umfang Rechte angeboten werden (Veröffentlichung des Angebots im Internet).“
Aus: Staatliche Beihilfe E 3/2005 (ex- CP 2/2003, CP 232/2002, CP 43/2003, CP 243/2004 und CP 195/2004) – Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland (S. 78, online)