„Der WDR-Rundfunkrat versteht sich als Treuhänder der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Er sieht seine Aufgabe auch darin, im Rahmen des Programmauftrags über die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit im WDR und in der ARD zu wachen. Zum Beispiel schlägt er vor, über die Limitierung der Spitzenhonorare im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nachzudenken.“ (Beschluss des WDR-Rundfunkrates vom 30. Juni 2017)
Bei der Obergrenze könnte man sich an der Vergütung der Richter am Bundesverfassungsgericht orientieren. „Das Grundgehalt des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts entspricht dem eines Bundesministers, also vier Dritteln des Grundgehalts eines Staatssekretärs nach BBesO B 11. Dies entspricht rund 17.500 Euro brutto monatlich. Der Vizepräsident erhält ein Grundgehalt von sieben Sechsteln des Grundgehalts nach BBesO B 11. Die übrigen Richter des Bundesverfassungsgerichts werden wie Präsidenten bei den obersten Gerichtshöfen des Bundes nach BBesO R 10 mit rund 14.537 Euro brutto monatlich besoldet. Wie bei anderen öffentlich Bediensteten werden Familienzuschläge neben dem Grundgehalt gewährt.“ (wikipedia)
Sinnvoll wäre es, wenn diese Obergrenze auch für alle AT-Verträge gilt.