WDR-Rundfunkrat schlägt Begrenzung der Spitzenhonorare bei ARD, ZDF und Deutschlandradio vor

„Der WDR-Rundfunkrat versteht sich als Treuhänder der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Er sieht seine Aufgabe auch darin, im Rahmen des Programmauftrags über die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit im WDR und in der ARD zu wachen. Zum Beispiel schlägt er vor, über die Limitierung der Spitzenhonorare im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nachzudenken.“ (Beschluss des WDR-Rundfunkrates vom 30. Juni 2017)

Bei der Obergrenze könnte man sich an der Vergütung der Richter am Bundesverfassungsgericht orientieren. „Das Grundgehalt des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts entspricht dem eines Bundesministers, also vier Dritteln des Grundgehalts eines Staatssekretärs nach BBesO B 11. Dies entspricht rund 17.500 Euro brutto monatlich. Der Vizepräsident erhält ein Grundgehalt von sieben Sechsteln des Grundgehalts nach BBesO B 11. Die übrigen Richter des Bundesverfassungsgerichts werden wie Präsidenten bei den obersten Gerichtshöfen des Bundes nach BBesO R 10 mit rund 14.537 Euro brutto monatlich besoldet. Wie bei anderen öffentlich Bediensteten werden Familienzuschläge neben dem Grundgehalt gewährt.“ (wikipedia)

Sinnvoll wäre es, wenn diese Obergrenze auch für alle AT-Verträge gilt.

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)