Die ARD-Vorsitzende und WDR-Intendantin Monika Piel im Interview mit dem WDR-Medienmagazin Töne, Texte, Bilder: „Ich bin ganz sicher, dass der Rundfunkbeitrag 2013 und 2014 weiter stabil bleiben wird – auch wenn es allein in der Kompetenz der KEF liegt, hier eine Empfehlung auszusprechen. Was wir aus Gesprächen hören, ist, dass die Gebühr 2013/2014 auf keinen Fall steigen wird.“ Der Rundfunkbeitrag bleibe über 6 Jahre stabil. Ermöglicht werde das durch die Sparanstrengungen der Sender.
Nun, das kann man behaupten. Doch so stimmt es nicht. Es gibt eine Vereinbarung zwischen den Intendanten und den Ministerpräsidenten, dass der Rundfunkbeitrag zwei weitere Jahre bei 17,98 Euro im Monat liegen kann – wenn etwaige Mindereinnahmen später ausgeglichen werden. Dass der Beitrag stabil bleibt, hat also nichts mit den Sparbemühungen zu tun. Es ist das Ergebnis einer politischen Vereinbarung.
Fest steht, dass ARD und ZDF einen höheren Bedarf geltend gemacht haben. Das Bundesverfassungsgericht hat ihnen eine Bestands- und Entwicklungsgarantie zugesprochen. Der Bestand wie auch neue Projekte, die der Grundversorgung dienen, sind zu finanzieren. Die Sender können hier steigende Personal- und Sachkosten anmelden. Die KEF gibt hierfür konkrete Prozentzahlen vor, die sie anerkennt. Somit ergibt sich automatisch, dass die Gebühren steigen müssen – es sei denn, es kommt gesamtgesellschaftlich zu einer Deflation.
Es gab und gibt zwei Grundprämissen des neuen Rundfunkbeitrags benannt. Die Sender wollen, dass ihr – steigender – Bedarf finanziert wird. Die Politiker wollen, dass der Rundfunkbeitrag möglichst stabil bleibt. So hat die Thüringer Staatskanzlei in einem Papier zum Rundfunkbeitrag die volle Beitragspflicht der Nur-Radio-Nutzer folgendermaßen begründet: „Die bisherige Trennung von Grund- und Fernsehgebühr muss aufgehoben werden, um die genannten Mindereinnahmen teilweise auszugleichen.“ Um die mit dem neuen Modell verbundenen „angenommenen“ Minderausgaben auszugleichen, wurde nicht das klare Modell von Paul Kirchhof umgesetzt. Es wurden wieder viele Ausnahmetatbestände eingeführt. So müssen auch die Nicht-Nutzer zahlen, die Behinderten wie auch soziale Einrichtungen werden zu Gebühr veranlagt. Es wird auch weiterhin ein Beitrag für die Zweitwohnung fällig, obwohl doch Paul Kirchhof in seinem Gutachten darauf hingewiesen hat, dass dieser abzuschaffen sei.