Verlegerklage gegen Tagesschau-App in jetziger Form unzulässig

 

Acht Zeitungsverlage haben gegen die ARD-„Tagesschau“-App geklagt. Dazu wird es dem Landgericht Köln im März 2012 eine zweite mündliche Verhandlung geben. Dies geht laut Funkkorrespondenz aus einem „Hinweisbeschluss“ hervor, in dem die zuständige Kammer den Parteien ihre vorläufige Rechtsauffassung mitteilt. Mehrere Formulierungen in der Klage wie etwa „hörfunk- und/oder fernsehähnlich“ seien zu unbestimmt. Sie seien ungeeignet, das beantragte Verbot zur Verbreitung der „Tagesschau“-App „hinreichend bestimmt zu umschreiben“.

Bis zum 16. Januar 2012 haben beide Seiten Zeit, sich gegenüber dem Landgericht zu den Punkten aus dem Hinweisbeschluss zu äußern.

 

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)