Am heutigen Donnerstag trafen sich die Verleger- und ARD-Vertreter vor dem Landgericht Köln, um über die Presseähnlichkeit der Tagesschau-App zu diskutieren, so media.de
Die sogenannte Tagesschau-App ist eines der erfolgreichsten Nachrichtenangebote Deutschlands für mobile Kommunikationstechniken. „Application“ bedeutet auf Deutsch Anwendung. Eine App ist ein Anwendungsprogramm, das man auf seinem Smartphone-Handy, bzw. einem Tablet-Computer wie zum Beispiel dem iPad installieren kann. (Deutschlandfunk)
Beim ersten Verhandlungstermin im Prozess um die App der Tagesschau gab es am Donnerstag noch kein Urteil. Der Richter möchte, dass mal geredet wird, so die taz.
Sie sollten über Kompromisse reden, fordert die Wettbewerbskammer, heißt es beim Kölner Stadtanzeiger.
„Es geht um nicht weniger als die Zukunft der Pressekultur, sagen die einen. Nein, es geht nur um ein kleines technisches Hilfsmittel, sagen die anderen. Zeitungsverlage und ARD streiten hart um die App für die Tagesschau, jetzt sogar vor Gericht. Worum es dabei geht“, schreibt Caspar Busse in der Süddeutschen Zeitung, die zu einem der klagenden Verlage gehört.
Der Antrag der Verleger müsse nun genauer formuliert werden, kritisierte Richter Kehl noch, und wies darauf hin, dass ein Zivilgericht nur Einzelfälle beurteilen kann und keine Grundsatzentscheidung treffen wird. „Das Gericht legte beiden einen Vergleichsvorschlag: Die ARD könne nicht-sendungsbezogene Inhalte aus dem Angebot nehmen und gleichzeitig sendungsbezogenen Inhalte vertiefen.“
ARD-Vorsitzende Monika Piel und NDR-Intendant Lutz Marmor begrüßten den Vorschlag des Kölner Landgerichts, sich im Streit mit acht Zeitungsverlegern um die „Tagesschau“-App außergerichtlich zu einigen. Piel ist sich sicher, dass ein solches Treffen „zeitnah stattfinden wird“, meldet digitalfernsehen.de. NDR-Intendant Lutz Marmor verwies ebenfalls auf die bereits geführten Gespräche zum Zeitpunkt als die Klage eingereicht worden war. „Zu Einzelheiten waren und bleiben wir gesprächsbereit“, so Marmor.