Berlin, 14.06.2010
Seit nunmehr einem Jahr geistert der Begriff durch die deutsche Öffentlichkeit: „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“. Ebenjene verlangen vom Gesetzgeber, ein solches Recht einzuführen, um so genannten „Content-Klau“ und die unentgeltliche gewerbliche Nutzung von Inhalten, die die Verleger ins Netz stellen, zu unterbinden. Gründe für die Verleger, nervös zu werden, gibt es zuhauf. 700 Millionen Euro weniger werden die Zeitschriften in den nächsten sechs Jahren einnehmen. Ein Grund dafür sind die Verluste im Internet, wo ihre Inhalte eben oft umsonst zu haben sind – und anderen, wie etwa der Suchmaschine Google, durch Verlinkung Werbemillionen bescheren.

