Allgemein

Wieder mal eine Protokollnotiz für bessere Vergütung der Produzenten

Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten forderten schon vor zehn Jahren in einer Protokollerklärung, „dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Bereich Film- und Fernsehproduktionen Unternehmen sowie Urhebern und Leistungsschutzberechtigten ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte gewähren soll.“ Nun verlangen sie, „die derzeitigen Vertragsbedingungen in einer Weise anzupassen, die der Film und Medienproduktionswirtschaft unter Berücksichtigung einer Rechteverteilung eine angemessene Finanzierung der Produktionen sichert, die sie für ARD und ZDF auch zur Nutzung im Internet liefert.“ Dies kann ja nur heißen, dass ARD und ZDF der Aufforderung aus dem Jahr 2008 nicht entsprechend nachgekommen sind. Sicher, es hat Verbesserungen gegeben. So hat die ARD im Jahr 2015 mit der Produzentenallianz „Eckpunkte für ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte bei Produktionen für die Genres Fiktion, Unterhaltung und Dokumentation“ vereinbart. Doch offensichtlich hat diese Vereinbarung, bei allen Verbesserungen, noch nicht zu einer „angemessenen“ Vergütung geführt. Dies gilt insbesondere für die Onlinerechte, die in der Protokollnotiz zum 22. Rundfunkändernungsstaatsvertrag gesondert erwähnt werden. Weiterlesen

Zusage aufgehoben: Doch Quotenvorgabe für Dokumentationen im ERSTEN am Montagabend

„Sechs Mal versuchte die ARD in den letzten Wochen, relevante Dokus zu aktuellen Themen nicht am späten Abend zu verstecken, sondern in der Primetime zu zeigen. Die Bilanz von Volker Herres fällt gemischt aus“, berichtet Uwe Mantel auf dwdl.de.

Insgesamt hätten die Dokus hingegen nur 7,5 Prozent Marktanteil erreicht – „a bisserl wenig“, so Herres. Bemerkenswert ist allerdings durchaus, dass die sechs Dokus beim jüngeren Publikum mit im Schnitt über 6 Prozent Marktanteil durchaus in der Nähe des Senderschnitts lagen. … Die Tatsache, dass man zumindest mit einem der Filme das selbst gesteckte Ziel eines zweistelligen Marktanteils erreicht habe, zeige aber, dass es möglich sei.

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Welche Vorwürfe an die KEF in die Irre führen

Aus meiner Sicht kann man nicht ableiten,

  • dass die KEF mit ihren Vergleichen ihre Kompetenzen überschreitet bzw. in die Programmhoheit eingreift, da die KEF auch früher Vergleiche zwischen Angeboten (Tatort 2003/2004; Talkshows; …) angestellt hat und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten die KEF gebeten haben, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vorzunehmen,
  • dass die KEF immer zu Lasten der Anstalten agiert, da sie in einigen Fällen auch die anzuerkennenden Mittel von sich aus höher veranschlagt hat, als die Sender beantragt hatten (z.B. bei eine Erhöhung der anzunehmenden Befreiungen),
  • dass die KEF die ARD immer wieder benachteiligt,
    • da das ZDF öfter als die ARD im Rahmen der „Steigerungsvorgaben“ (Index) der KEF geblieben ist,
    • da es Bereiche gibt, in denen auch das ZDF Kürzungen hinnehmen muss, die ARD jedoch nicht
    • da die prozentuale Verschiebung zu Gunsten des ZDF sich u.a. daraus ergibt, dass die 25 Cent für die Altersvorsorge nunmehr seit 1.1.2017 zu Teilen an das ZDF und Deutschlandradio gehen (ARD: 18,5 Cent (74,1%), ZDF: 5,8 Cent (23,2%) und Deutschlandradio 0,5 Cent (2,7%)).[1]

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WDR-Rundfunkrat schlägt Begrenzung der Spitzenhonorare bei ARD, ZDF und Deutschlandradio vor

„Der WDR-Rundfunkrat versteht sich als Treuhänder der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Er sieht seine Aufgabe auch darin, im Rahmen des Programmauftrags über die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit im WDR und in der ARD zu wachen. Zum Beispiel schlägt er vor, über die Limitierung der Spitzenhonorare im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nachzudenken.“ (Beschluss des WDR-Rundfunkrates vom 30. Juni 2017) Weiterlesen

Zitiert: Entwicklung der wirtschaftlichen Lage der Mitglieder der Produzentenallianz 2016

Die Verteilung der Produktionsumsätze auf private und öffentlich-rechtliche Sender als Auftraggeber hat sich im Verhältnis zum Vorjahr noch etwas stärker in Richtung der Rundfunkanstalten entwickelt. In 2016 erwirtschaften die Mitglieder rund zwei Drittel ihrer Umsätze mit den öffentlichen-rechtlichen und ca. ein Drittel mit den privaten Sendern.

Auch bei der Gewinnentwicklung der TV-Produzenten sank im Vergleich zum Vorjahr der Anteil der Verlust machenden Unternehmen weiter: von 21 % 2014, 16 % in 2015 auf nunmehr 13 % in 2016. Auch hier stieg der Anteil der Produzenten mit Gewinnmargen zwischen 2,5 % und 10 %. Insgesamt zeigen diese Zahlen, dass die 2015 beginnende Erholung sich fortgesetzt hat – bei den Kinofilmproduzenten noch deutlich stärker als bei den TV-Produzenten.

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Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)