Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten forderten schon vor zehn Jahren in einer Protokollerklärung, „dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Bereich Film- und Fernsehproduktionen Unternehmen sowie Urhebern und Leistungsschutzberechtigten ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte gewähren soll.“ Nun verlangen sie, „die derzeitigen Vertragsbedingungen in einer Weise anzupassen, die der Film und Medienproduktionswirtschaft unter Berücksichtigung einer Rechteverteilung eine angemessene Finanzierung der Produktionen sichert, die sie für ARD und ZDF auch zur Nutzung im Internet liefert.“ Dies kann ja nur heißen, dass ARD und ZDF der Aufforderung aus dem Jahr 2008 nicht entsprechend nachgekommen sind. Sicher, es hat Verbesserungen gegeben. So hat die ARD im Jahr 2015 mit der Produzentenallianz „Eckpunkte für ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte bei Produktionen für die Genres Fiktion, Unterhaltung und Dokumentation“ vereinbart. Doch offensichtlich hat diese Vereinbarung, bei allen Verbesserungen, noch nicht zu einer „angemessenen“ Vergütung geführt. Dies gilt insbesondere für die Onlinerechte, die in der Protokollnotiz zum 22. Rundfunkändernungsstaatsvertrag gesondert erwähnt werden. Weiterlesen
„Sechs Mal versuchte die ARD in den letzten Wochen, relevante Dokus zu aktuellen Themen nicht am späten Abend zu verstecken, sondern in der Primetime zu zeigen. Die Bilanz von Volker Herres fällt gemischt aus“, berichtet Uwe Mantel auf dwdl.de.
Insgesamt hätten die Dokus hingegen nur 7,5 Prozent Marktanteil erreicht – „a bisserl wenig“, so Herres. Bemerkenswert ist allerdings durchaus, dass die sechs Dokus beim jüngeren Publikum mit im Schnitt über 6 Prozent Marktanteil durchaus in der Nähe des Senderschnitts lagen. … Die Tatsache, dass man zumindest mit einem der Filme das selbst gesteckte Ziel eines zweistelligen Marktanteils erreicht habe, zeige aber, dass es möglich sei.
Aus meiner Sicht kann man nicht ableiten,
„Der WDR-Rundfunkrat versteht sich als Treuhänder der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Er sieht seine Aufgabe auch darin, im Rahmen des Programmauftrags über die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit im WDR und in der ARD zu wachen. Zum Beispiel schlägt er vor, über die Limitierung der Spitzenhonorare im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nachzudenken.“ (Beschluss des WDR-Rundfunkrates vom 30. Juni 2017) Weiterlesen
Die Verteilung der Produktionsumsätze auf private und öffentlich-rechtliche Sender als Auftraggeber hat sich im Verhältnis zum Vorjahr noch etwas stärker in Richtung der Rundfunkanstalten entwickelt. In 2016 erwirtschaften die Mitglieder rund zwei Drittel ihrer Umsätze mit den öffentlichen-rechtlichen und ca. ein Drittel mit den privaten Sendern.
Auch bei der Gewinnentwicklung der TV-Produzenten sank im Vergleich zum Vorjahr der Anteil der Verlust machenden Unternehmen weiter: von 21 % 2014, 16 % in 2015 auf nunmehr 13 % in 2016. Auch hier stieg der Anteil der Produzenten mit Gewinnmargen zwischen 2,5 % und 10 %. Insgesamt zeigen diese Zahlen, dass die 2015 beginnende Erholung sich fortgesetzt hat – bei den Kinofilmproduzenten noch deutlich stärker als bei den TV-Produzenten.