Die RTL Gruppe hatte eine Studie in Auftrag gegeben, in der es um den Stand der personalisierten bzw. interaktiven Fernsehwerbung ging. Diese stecke, so das Ergebnis, immer noch in den Kinderschuhen. Am ertragreichsten seien immer noch die klassischen Werbeformen im TV. Personalisierte Online-Werbung werde von der Werbewirtschaft als Zusatz und nicht als Ersatz gesehen.
Der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof hat auf der Jahrestagung des Instituts für Rundfunkrecht an der Kölner Universität am 13. Mai sein Modell der Haushaltsabgabe verteidigt. Laut Funkkorrespondenz zeigte sich erfreut darüber, dass sein Modell im Wesentlichen für den neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag umgesetzt worden sei. „Anders als jetzt im Staatsvertrag vorgesehen, plädierte Kirchhof allerdings dafür, ARD und ZDF die Werbung zu untersagen. Dies hatte er in seinem damaligen Gutachten bereits als Option erwogen“, so die Funkkorrespondenz.