Die Reporterin Birte Meier hat ihren Auskunftsanspruch durch alle Instanzen einklagen müssen. Das Ergebnis zeigt, warum der Sender sich so dagegen wehrte. …. Nun ergab die offizielle Auskunft ihres Arbeitgebers, dass die Ungleichbehandlung quasi System hatte.
Im Jahr 2017, für… Weiterlesen
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat sich mit den Gehältern der Sender beschäftigt. Zwischen 3681 und 10405 Euro verdienen Redakteure monatlich in der ARD. Wieso zahlen Öffentlich-Rechtliche so unterschiedlich? …. Beim internen Vergleich liegen fünf Sender… Weiterlesen
2004 wurde schon einmal darüber diskutiert, um wieviel Cent die Rundfunkgebühr erhöht werden soll. Die KEF hatte 109 Cent vorgeschlagen. Einige Ministerpräsidenten wollten weniger. Georg Milbradt, Edmund Stoiber und Peer Steinbrück wollten den Sendern nur 81 Cent zugestehen. Dazu hatten sie auch eine Rechnung vorgelegt. Die Sender versuchten die Politiker mit Absichtserklärungen von dieser Absicht abzuhalten. So erklärte die ARD im Jahr 2004:
Die ARD-Anstalten werden sich auch weiterhin bei ihren Gehaltstarifabschlüssen am finanziellen Volumen der Abschlüsse im Öffentlichen Dienst als Obergrenze orientieren.
Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten forderten schon vor zehn Jahren in einer Protokollerklärung, „dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Bereich Film- und Fernsehproduktionen Unternehmen sowie Urhebern und Leistungsschutzberechtigten ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte gewähren soll.“ Nun verlangen sie, „die derzeitigen Vertragsbedingungen in einer Weise anzupassen, die der Film und Medienproduktionswirtschaft unter Berücksichtigung einer Rechteverteilung eine angemessene Finanzierung der Produktionen sichert, die sie für ARD und ZDF auch zur Nutzung im Internet liefert.“ Dies kann ja nur heißen, dass ARD und ZDF der Aufforderung aus dem Jahr 2008 nicht entsprechend nachgekommen sind. Sicher, es hat Verbesserungen gegeben. So hat die ARD im Jahr 2015 mit der Produzentenallianz „Eckpunkte für ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte bei Produktionen für die Genres Fiktion, Unterhaltung und Dokumentation“ vereinbart. Doch offensichtlich hat diese Vereinbarung, bei allen Verbesserungen, noch nicht zu einer „angemessenen“ Vergütung geführt. Dies gilt insbesondere für die Onlinerechte, die in der Protokollnotiz zum 22. Rundfunkändernungsstaatsvertrag gesondert erwähnt werden. Weiterlesen
Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten forderten schon vor zehn Jahren in einer Protokollerklärung,
dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Bereich Film- und Fernsehproduktionen Unternehmen sowie Urhebern und Leistungsschutzberechtigten ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte gewähren soll.
Nun verlangen sie,
die derzeitigen Vertragsbedingungen in einer Weise anzupassen, die der Film und Medienproduktionswirtschaft unter Berücksichtigung einer Rechteverteilung eine angemessene Finanzierung der Produktionen sichert, die sie für ARD und ZDF auch zur Nutzung im Internet liefert.
Dies kann ja nur heißen, dass ARD und ZDF der Aufforderung aus dem Jahr 2008 nicht entsprechend nachgekommen sind. Sicher, es hat Verbesserungen gegeben. So hat die ARD im Jahr 2015 mit der Produzentenallianz „Eckpunkte für ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte bei Produktionen für die Genres Fiktion, Unterhaltung und Dokumentation“ vereinbart. Doch offensichtlich hat diese Vereinbarung, bei allen Verbesserungen, noch nicht zu einer „angemessenen“ Vergütung geführt. Dies gilt insbesondere für die Onlinerechte, die in der Protokollnotiz gesondert erwähnt werden. Weiterlesen