Britische Fernsehsender hatten gegen das Unternehmen TV Catchup Ltd. geklagt, das ihre frei zugänglichen Fernsehsendungen in Echtzeit über das Internet verbreitet. Dies sei zustimmungspflichtig, weil es sich beim Internet-Streaming um ein „spezifisches technisches Verfahren“ handle, das sich von der ursprünglichen… Weiterlesen
Den klassischen Fernsehkanälen sind in den USA erst mit den Bezahlfernsehkanälen Konkurrenten im Bereich der Inhalteproduktion als auch beim Vertrieb der Programme erwachsen. So profilierte sich HBO mit aufwendigen Serienproduktionen. Nun setzen im Grunde fernsehfremde Unternehmen wie Amazon die ganze Branche unter Druck, stellt Marcus Posimski in der Berliner Zeitung unter Verweis auf Amazon fest.
In der Schweiz mussten die Fernsehsender ein halbes Jahr ohne Quoten auskommen. Die Quoten sind geheim wegen eines richterlichen Publikationsverbots. Ein kleiner Sender hatte die Erhebung angegriffen – weil er der Meinung war, mit einem neuen Meßverfahren würden falsche Werte ermittelt und so die Werbegelder falsch verteilt, so die NZZ.
Trotz dieses TV-Quoten-Blindflugs hatte die Werbeindustrie weiterhin die „Mattscheibe“ genutzt. „Der Anteil der Schweizer Fernsehwerbung an den gesamten Brutto-Werbeausgaben ist im laufenden Jahr sogar noch einmal leicht auf 32,3 Prozent angestiegen“, so die NZZ.
Die crossmediale Welt kenne keine Grenzen: „Statt einfach nur entspannt fernzusehen, sollen wir mit den Protagonisten in Kontakt treten und über Doku-Themen online abstimmen. Das nervt.“ So Feline Gerstenberg auf jetzt.de. Doch es gibt für sie verschiedene Gründe, am Social-TV-„Angebot“ nicht mitzumachen. Sie fühle sich dadurch instrumentalisiert. „Jeder aktive Zuschauer dient als Werbung für den Sender. Jedes hochgeladene Foto steigert den Bekanntheitsgrad der Sendung, denn alles ist schließlich mit Facebook vernetzt.“
Der Bezahlfernsehsender Sky Österreich muss dem ORF ein Kurzberichterstattungsrecht einräumen, ohne dass dieser sich an den Erwerbs- und Produktionskosten beteiligen muss. DennFernsehsender dürfen auch ohne exklusive Ausstrahlungsrechte über die Fußball-Europa-League oder andere Großereignisse in Ausschnitten berichten. Der Rechteinhaber könne lediglich eine Kostenerstattung für den technischen Zugang zum Satellitensignal verlangen, urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die Kurzberichterstattung dürfe nicht länger als 90 Sekunden pro Ereignis dauern dürfe und sei nur für allgemeine Nachrichtensendungen erlaubt.