Willi Steul, der Intendant des Deutschlandradios, argumentiert: „Einige unserer Hörerinnen und Hörer argumentieren, dass sie nur für das bezahlen möchten, was sie auch nutzen. Doch gerade die mit hohen Kosten verbundenen Hörfunkangebote wie Hörspiele, Konzertübertragungen oder Radiofeatures könnten nicht allein von denjenigen finanziert werden, die diese Programme auch tatsächlich einschalten.“
In den USA sind die marktführenden Fernsehnetworks ABC, CBS, NBC, Fox und CW nicht mehr in jedem Fall für den harten Kurs, Filme und Serien erst nach deren Ausstrahlung im TV ins Internet zu stellen, berichtet die Funkkorrespondenz.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) setzt sich mit den umstrittenen Urheberrechtsgebühren für die Einspeisung von TV-Programmen in Kabelnetzen auseinander. Die Urheberrechtsgebühren werden laut §20b Urheberrechtsgesetz fällig. Hier ist festgehalten, dass die Sender die Verwertungsgesellschaften bzw. die Sendeunternehmen für die Kabelweitersendung ihrer Programme zu vergüten haben.