Zitiert: Nicht Neues – Wer gegen Entgelt den Absatz Dritter fördert, muss dies klar als Werbung kennzeichnen

Aus rechtlicher Sicht ist das sogenannte Influencer-Marketing nichts Neues. Es handelt sich vielmehr um die aus der Presse und dem Fernsehen altbekannte Schleichwerbung im neuen Gewand. … Wenn Influencer rechtlichen Ärger bekommen, so geschieht dies zumeist auf der Grundlage von § 5a…

Machte MDR-Moderatorin Schleichwerbung auf bild.de?

Die Moderatorin Ruth Moschner ließ sich dafür bezahlen, Sendungen zu moderieren, die aussehen wie redaktionelle Kochshows, in Wahrheit aber dazu dienen, bestimmte Produkte ins Bild zu rücken, heißt es auf faz.net und ist verwundert, dass diese Tätigkeit eine Arbeit als Moderatorin beim öffentlich-rechtlichen MDR nicht auszuschließen scheint.

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