In Deutschland wird in der letzten Zeit verstärkt darüber diskutiert, ob ARD und ZDF in ihren Angeboten nicht „breiter“ werden müssen. Wenn alle den Rundfunkbeitrag zahlen, müssten sie vielen möglichst oft etwas bieten – und das auch zu normalen Sendezeiten. Die Quoten und Marktanteilen treffen über die absolute Reichweite des Gesamtangebotes wie auch der einzelnen Programme in der Gesellschaft keine klare Aussage. So kann man mit einem Marktanteil von 12 Prozent gerade einmal die Hälfte der Beitragszahler innerhalb einer Woche erreichen, so wie es auch möglich ist, mit 5 Prozent Marktanteil 90 Prozent zu erreichen. Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre es also, möglichst vielen möglichst oft etwas zu bieten, anstatt nur einer kleinen Minderheit möglichst viel. Wenn die Sender dieses Ziel verfolgen würden, sähen die Programme anders aus. Weiterlesen Auftrag öffentlich-rechtlicher Angebote: Allen etwas bieten?
Zitiert: Bundesverwaltungsgericht verhandelt Gebot der Vielfaltsicherung im Rundfunk
Für Oktober hat der Sechste Senat einen Verhandlungstermin über eine Klage zum Rundfunkbeitrag angesetzt. Dabei wird die Frage erörtert, ob man den Rundfunkbeitrag nicht zu zahlen braucht, wenn das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegen das Gebot der Vielfaltssicherung verstößt. Der Sechste Senat…
