Zitiert: Mehr Programmbeobachtung

Der Medienkritiker René Martens plädiert für eine kontinuierliche Programmbeobachtung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens jenseits von „Tatort“ und Talkshow. „In der Diskussion übers Öffentlich-Rechtliche wird wenig über Inhalte gesprochen“, sagte Martens in der aktuellen Folge des Medien-Podcasts „Läuft“ von „epd medien“ und dem Grimme-Institut.…

MDR-Rundfunkrat: Ausschüsse und Landesgruppen

Im § 24 des MDR-Staatsvertrags sind die Ausschüsse des MDR-Rundfunkrates festgeschrieben.

„Der Rundfunkrat bildet mindestens einen Programmausschuß. Er kann nach Maßgabe der Satzung weitere Ausschüsse bilden. Der Programmausschuß bereitet die Beschlüsse des Rundfunkrates in Programmangelegenheiten vor. Er kann dem Intendanten in Programmangelegenheiten Empfehlungen geben, soweit der Rundfunkrat nichts anderes beschließt.“

Neben den Programmausschüssen Halle und Leipzig hat der MDR-Rundfunkrat einen Telemedienausschuss und einen Haushaltsausschuss. Weiterlesen MDR-Rundfunkrat: Ausschüsse und Landesgruppen

Was hat der MDR-Rundfunkrat am MDR-Programm zu überwachen?

In § 20 MDR-Staatsvertrag heißt es:

„Der Rundfunkrat überwacht die Einhaltung der für die Programme geltenden Grundsätze (§§ 6, 8 und 9) und hierzu erlassener Richtlinien und berät den Intendanten in allgemeinen Programmangelegenheiten. Er kann feststellen, daß einzelne Sendungen gegen diese Grundsätze verstoßen und den Intendanten mit schriftlicher Begründung auffordern, einen festgestellten Verstoß nicht fortzusetzen oder künftig zu unterlassen. Soweit die Landesprogramme nach § 4 Absatz 2 Satz 1 vom Direktor des Landesfunkhauses verantwortet werden, treten die Mitglieder des Rundfunkrates des jeweiligen Landes an die Stelle des Rundfunkrates.“ Weiterlesen Was hat der MDR-Rundfunkrat am MDR-Programm zu überwachen?