Zitiert: Zwei Funktionen des Leipziger Medienschiedsgerichts

„Allerdings müssen im Gegensatz zur ordentlichen Gerichtsbarkeit die Parteien des Rechtsstreits gemeinsam davon überzeugt sein, dass ihr Fall abschließend durch ein Schiedsgericht entschieden werden sollte. Hierzu müssen sie zunächst eine sogenannte Schiedsvereinbarung treffen. Erst dann ist eine Entscheidung durch das Schiedsgericht möglich. … Weiterlesen Zitiert: Zwei Funktionen des Leipziger Medienschiedsgerichts