Zitiert: Auch Kinder haben Grundrechte

Kinder und Jugendliche haben all die Grundrechte, die auch Erwachsene haben. Nicht ihre Freiheit muss begründet werden, sondern die Begrenzung ihrer Freiheitsrechte.

Für Kinder und Jugendliche bedeutet das: Es darf nicht nur Hürden geben, sondern es muss auch Freiheiten geben – etwa die, sich zunehmend selbstständig aus einer Vielzahl öffentlicher Quellen zu informieren, Medien selbst zu wählen und Informationen mit anderen zu teilen. Eine Beschränkung dieser Freiheit wäre ein starker Eingriff in die Grundrechte einer Bevölkerungsgruppe, die über zwölf Millionen Menschen umfasst.

Carla Siepmann, netzpolitik.org, 25.01.2026 (online)

Jugendmedienschutz: Die Prüfer werden immer nachsichtiger

„FSK und USK könnten mit ihren bunten Alterskennzeichen“ eine große Hilfe, zu entscheiden, welche Spiele und Filme man seinen Kindern kaufen bzw. zeigen kann. Allerdings könne man sich nicht mehr auf sie verlassen. „Filme und Computerspiele, die extreme Gewalt zeigen, waren noch…