Zitiert: Verweildaueränderungen bei DasErste.de ohne marktrelevante Auswirkungen in benachbarten Online-Werbemärkten

Die ökonomische Bedeutung dieser Online-Werbegeschäftsmodelle hat in den letzten Jahren beeindruckend zugenommen. Die Veränderung hin zur digitalen Datengewinnung für Werbezwecke hat dazu geführt, dass der deutsche Online-Werbemarkt mit einem Umsatz von ca. € 10 Mrd. bereits 2,5-mal größer ist als der deutsche…

Dokumentiert: Zahl und Kosten der Dreistufentests

„Schätzungen zufolge betragen die Kosten in Deutschland für die gesamte Durchführung aller Tests bis 2011 in Summe bis zu zehn Millionen Euro. Rechnet man mit dem Kostenanteil von rund 63 Prozent aus den Gesamtkosten des ZDF (siehe Tabelle 5) den Anteil für wirtschaftliche Gutachten auf alle Verfahren in Deutschland hoch, ergibt sich ein genäherter Wert von rund 6,3 Millionen Euro. Im Mittelwert liegen daher bei 44 Gutachten die durchschnittlichen Kosten bei rund 143.000 Euro pro wirtschaftlichem Gutachten. Weiterlesen Dokumentiert: Zahl und Kosten der Dreistufentests

Kann ein Intendant ein genehmigtes Telemedienangebot einfach so einstellen?

Dr. Werner Hahn, der frühere Juristische Direktor des WDR, sowie Prof. Dr. Thomas Vesting haben bei C.H. Beck einen Kommentar zum Rundfunkrecht  herausgegeben. Den Teil zum Dreistufenrtest (§ 11f Rundfunkstaatsvertrag) hat Prof. Dr. Martin Eifert geschrieben. (Hahn/Vesting: Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 3. Auflage, § 11 f RStV, Rn. 122-127, S. 639 f.)

 

Er führt unter Rn. 127 aus:

 

Die Entscheidung des Rundfunkrates ist Voraussetzung zur Realisierung des Angebotes, führt aber nicht zu einer entsprechenden Verpflichtung. Die Entscheidung konkretisiert zwar den Auftrag, der grundsätzlich auch den Auftrag der Wahrnehmung der übertragenen Aufgabe enthält. Dies bezieht sich aber nur auf das Telemedienangebot insgesamt. Für die Konkretisierung im Drei-Kriterien-Test ist dies vom Gesetzgeber relativiert, da der Verzicht auf die Realisierung eines beschlossenen Angebots hier dem eingeräumten Initiativrecht des Intendanten entspricht. Europarechtlich ist nur gefordert, dass bei einem Verzicht durch die Rundfunkanstalt auch die entsprechenden Mittel nicht zugewiesen werden. (Hervorhebung von Martin Eifert)

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Dokumentiert: Warum die Zeit der Drei-Stufen-Tests noch lange nicht vorbei ist

Jacqueline Kraege, Chefin der Mainzer Staatskanzlei, äußerte sich zur Frage der Verweildauer laut epd medien (41/2014): „Sämtliche Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurden auf der Grundlage von ausführlichen Telemedienkonzepten im Wege des Drei-Stufen-Tests genehmigt. Hierzu gehören auch auf das jeweilige Angebot abgestimmte Verweildauerkonzepte, so dass die Sieben-Tage-Regelung in der Praxis nicht zum Tragen kommt.“ Oft, so Jacqueline Kraege, seien es vielmehr urheberrechtliche Vorgaben, die einer längeren Abrufbarkeit in den Mediatheken entgegenstehen. Es werde in diesem Kontext zunächst darum gehen, „die Spielräume für eine Veränderung vor dem Hintergrund des sogenannten Beihilfekompromisses mit der EU-Kommission im Einzelnen auszuloten. Dabei erscheint mir sinnvoll, die Sieben-Tage-Regelung nicht isoliert zu betrachten, sondern den Online-Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt auf den Prüfstand zu stellen und mit Blick auf zukünftige trimediale Angebote zu diskutieren.“ Weiterlesen Dokumentiert: Warum die Zeit der Drei-Stufen-Tests noch lange nicht vorbei ist