Zitiert: Wohin orientieren sich die Intendanten

„Die programmliche Vielfalt und Ausgewogenheit ist ein Zielwert, der sich stets nur annäherungsweise erreichen lässt“, schreibt das Bundesverwaltungsgericht richtigerweise. Das erinnert an den Religionsunterricht, in dem vermittelt wurde, dass die Liebe Jesu ein Ideal sei, dem man sich nur annähern könne und…

Zitiert: ARD und ZDF sollte Marketing-Bühne nutzen

Es ist gut, dass das Bundesverwaltungsgericht diesen Ausgewogenheitsklagen damit einen Raum eröffnet. Im Rechtsstaat darf der Weg zu Gerichten nicht künstlich verbaut werden. Aber es kann auch nicht sein, dass Verwaltungsgerichte über die Zukunft von ARD und ZDF entscheiden. Deshalb ist es…

Zitiert: Gesamteindruck über gigantisches Angebot

Es sei „schwierig festzustellen, ob die gebotene Abbildung der Meinungsvielfalt und deren ausgewogene Darstellung im Gesamtprogrammangebot tatsächlich gelingt“, räumt das Gericht ein. Einen Gesamteindruck kann man sich schon deshalb kaum verschaffen, weil die Öffentlich-Rechtlichen ein im internationalen Vergleich gigantisches Angebot bieten. Dutzende…

Zitiert: Meinungsvielfalt wird gerichtlichen Stempel bekommen

Dass nach dem Urteil des BVerwG Vielfalt nun gerichtlich debattiert wird, hat nur Gutes. Den notorischen Kritikern des Rundfunkbeitrags wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk bald ein Urteil entgegenstrecken können, das die Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wenn nicht ausdrücklich bestätigt, jedenfalls aber nicht beanstandet.…

Zitiert: Muss im öffentlich-rechtlichen Rundfunk rechter und linker Journalismus stattfinden?

Aber in Deutschland verschiebt sich ebenfalls etwas. Auch dort findet das rechtspopulistische Nius ein Publikum, ein Onlineportal, das spalten will. Und dem das wie im Fall der Schmutzkampagne gegen die Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, auch gelingt. Auch die jüngste Debatte…