Zitiert: Rundfunkbeitrag ist derzeit kündigungsfest

Das heißt, der Beitrag beruht nicht auf einem kündbaren Staatsvertrag, sondern der Beitrag, den wir jetzt haben, die 18,36 €, beruhen allein auf der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und die kann durch keine Kündigung eines Staatsvertrages aus der Welt geschafft werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht damals sehr weitsichtig gemacht und haben also den jetzt bestehenden Beitrag damit mit dieser Besonderheit der Entscheidung quasi kündigungsfest gemacht.

Jens-Ole Schröder, MDR Altpapier, 24.07.2024 (online)

Zitiert: Immer noch viel Politik in den ZDF-Aufsichtsgremien

Vor zehn Jahren hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Kontrollgremien des ZDF nicht staatsfern genug sind. Doch noch immer findet sich viel Politik in Fernseh- und Verwaltungsrat – auch über die offiziellen Staatsvertreter hinaus. […] Schaut man sich die aktuelle Zusammensetzung der…

Zitiert: Die Legende zum Spiegel-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Nun muss man allerdings vermeiden, an einer Legende zu stricken. Das Spiegel-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. August 1966 war nicht so glanzvoll, wie man meint. Es erweiterte zwar den rechtlichen Freiraum der Presse mit zukunftsweisenden Sätzen, nachdem zuvor schon der Bundesgerichtshof die…

Zitiert: Verfassungstreue der Medienpolitik

Aus den öffentlich-rechtlichen Anstalten gab es dazu zuletzt auffällig wenig Reaktionen. Mit BR-Intendantin Katja Wildermuth wagt sich nun aber die erste hochrangige Führungspersönlichkeit der ARD aus der Deckung – und kritisiert mit ungewohnt deutlichen Worten das Vorgehen der Politiker. Es wird gerade…