„Er kann sich dabei auf bloße Zeugenschaft oder Chronistentätigkeit nicht beschränken. In inhaltlicher Hinsicht muss er gegenständliche und meinungsbezogene Vielfalt, die in gesellschaftlicher Kommunikation geborgen ist, erschließen. Er muss solche Vielfalt „investigativ“ ausfindig und zugänglich machen, und zwar in den Vermittlungsdimensionen der Information, Unterhaltung, Bildung, Beratung und „Kultur“ gleichermaßen. In allen diesen Dimensionen soll professionell-journalistische Untersuchung und Überprüfung stattfinden, Sinnfindung und Kritik, Perspektivenausweitung und Diskurszuspitzung, die Erforschung von Möglichkeitsräumen und die Befestigung von Gewissheitsbezirken.
In struktureller Hinsicht hat professioneller Journalismus die Aufgabe, gesellschaftliche Teilöffentlichkeiten aufzuspüren, zueinanderzuführen, auch neu zu eröffnen und weiter anzuregen. Professioneller Journalismus, wie das Grundgesetz ihn will, hat deshalb auch eine besondere Affinität zu zivilgesellschaftlichen Gegenöffentlichkeiten. Weiterlesen