Stand zum ZDF Staatsvertrag

Der neue Entwurf zum ZDF-Staatsvertrag soll politischen Einfluss mindern, so fasst digitalfernsehen.de die Ergebnisse zusammen. Geplant sind auch öffentliche Tagungen des Fernsehrates.

Laut epdmedien sollen in beiden Aufsichtsgremien des ZDF (Fernsehrat, Verwaltungsrat) künftig keine Vertreter der Exekutive mehr sitzen. Mitglieder der EU-Kommission, der Bundesregierung oder einer Landesregierung dürften dem Fernsehrat und dem Verwaltungsrat des Senders nicht angehören. Damit wird der politische Einfluss jedoch nicht wesentlich gemindert, da die Länder Parteivertreter bzw. auch Abgeordnete aus Bundes- und Landtag entsenden können. Zudem kann dies dazu führen, dass langfristig der Einfluss von SPD und CDU weiter gestärkt wird, wenn diese die entsprechenden Landesregierungen dominieren.

Nach dem jetzt vorliegenden Entwurf soll der Fernsehrat von 77 auf 60 Plätze schrumpfen. Statt bisher 34 sollen nur noch 20 Staatsvertreter einen Platz darin haben. Der ZDF-Verwaltungsrat soll von 14 auf zwölf Sitze reduziert werden. Davon sollen künftig vier statt bisher sechs Plätze von staatlichen und staatsnahen Vertretern eingenommen werden. Innerhalb der Staatsbank im Fernsehrat entfallen 16 Sitze auf die Bundesländer und jeweils zwei auf den Bund und die Kommunen.

Der Chef der sächsischen Staatskanzlei, Fritz Jaeckel (CDU), stellte dar, dass man mit diesem Entwurf „die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nach einer staatsferneren Ausgestaltung der Gremienbesetzung und nach mehr Transparenz umgesetzt“ habe. Allerdings hat man die Regelungen so ausgestaltet, dass ein Maximum an „Staatsnähe“, wenn auch nicht „Regierungsnähe“ (Das BVG zählt Parteivertreter zum staatsnahen Bereich.),  möglich ist. Es wäre ein Wunder, wenn die Landesregierungen ihre Plätze parteipolitisch fern besetzen würden.

 

Die Grünen im Bundestag hatten den Beschluss kritisiert, weil er kleinen politischen Strömungen keinen Platz gebe. Diese waren u.a. dadurch vertreten, da die im Bundestag vertretenen Parteien bisher auch einen Sitz im ZDF-Fernsehrat hatten.

 

Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, verweist in Bezug auf das weitere Verfahren auf eine bis zum 28. Februar laufende Anhörung zum Gesetzentwurf. Die Ergebnisse der Anhörung sollen durch die Rundfunkkommission in ihrer Sitzung im März 2015 ausgewertet werden, so dass direkt im Anschluss die Vorunterrichtung der Landtage mit dem endgültigen Staatsvertragstext erfolgen kann. Der Staatsvertrag soll dann im Juni von allen 16 Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterzeichnet werden.

 

Das Bundesverfassungsgericht forderte von den Ländern eine Umsetzung bis zum 30. Juni 2015. Dieser Termin ist nunmehr nicht zu halten, da die Landtage diesen Staatsvertrag auch noch ratifizieren müssen. Möglicherweise wird der ZDF-Staatsvertrag bis Jahresende 2015 umgesetzt sein.

 

 

Entwurf ZDF-Staatsvertrag

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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