Bisher werden in der Schweiz Zweitwohnungsbesitzer zwei Mal zur Kasse gebeten werden. Dies dürfte bald hinfällig sein. Die Änderung des entsprechenden Gesetzes, die die im nächsten Jahr im Nationalrat behandelt werden soll, soll zwar festhalten, dass „künftig jeder Haushalt eine Abgabe für den Fernseh- und Radioempfang entrichten muss – unabhängig davon, ob ein Radio oder ein Fernseher vorhanden sind.“ Gleichzeitig soll jedoch festgeschrieben werden, „dass eine Person grundsätzlich nur für einen einzigen Haushalt, nämlich für ihren Hauptwohnsitz, abgabepflichtig ist“, meldet die NZZ.