Rundfunkgebühr trotz Mini-Rente

Muss man trotz geringer Rente Rundfunkgebühr bezahlen? Und dies auch, wenn die Rente nur wenig höher als der Hartz-IV-Satz ist und man auch noch Miete bezahlen muss? Auf den ersten Blick sieht es so aus. Schließlich ist im Rundfunkgebührenstaatsvertrag genau vorgeschrieben, mit welchem „Status“ man befreit wird. Da ist die „Mini-Rente“ nicht aufgeführt. Allerdings sind die „Empfänger von Grundsicherung im Alter“ befreit. Einen Antrag auf Grundsicherung kann man beim zuständigen  Sozialamt stellen. Werden einem entsprechende Leistungen zugesprochen, dann kann man sich auch von der Rundfunkgebühr befreien lassen.

 

 

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)