Muss man trotz geringer Rente Rundfunkgebühr bezahlen? Und dies auch, wenn die Rente nur wenig höher als der Hartz-IV-Satz ist und man auch noch Miete bezahlen muss? Auf den ersten Blick sieht es so aus. Schließlich ist im Rundfunkgebührenstaatsvertrag genau vorgeschrieben, mit welchem „Status“ man befreit wird. Da ist die „Mini-Rente“ nicht aufgeführt. Allerdings sind die „Empfänger von Grundsicherung im Alter“ befreit. Einen Antrag auf Grundsicherung kann man beim zuständigen Sozialamt stellen. Werden einem entsprechende Leistungen zugesprochen, dann kann man sich auch von der Rundfunkgebühr befreien lassen.