Es wurden im Jahr 2014 im Freistaat Sachen 1.052 Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall gestellt, so die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage (DS 6/1287) des Landtagsabgeordneten Horst Wehner (LINKE). Daraufhin wurden 431 Befreiungen auf der Grundlage der Härtefallregelung erteilt. Gegen ablehnende Bescheide wurde in 97 Fällen Widerspruch eingelegt, von denen sich 18 als in vollem Umfang und zwei als teilweise berechtigt erwiesen.