Rundfunkbeitrag (V): Alles, was ARD und ZDF machen, geschieht auf gesetzlicher Grundlage

Sachsens Staatskanzleichef Johannes Beermann erklärte im Sächsischen Landtag, wie er in drei Schritten zu größeren Beitragssenkungen kommen will. Zum ersten soll ein Teil der der aktuellen Mehreinnahmen zu einer Beitragssenkung zu nutzen. Er brachte hier 50 Cent ins Gespräch. Zum zweiten sei zu prüfen, ob man „Unwuchten“ korrigieren müsse. Zum Dritten könnten einige Ergebnisse der Arbeitsgemeinschaft Beitragsstabilität genutzt werden, den Beitrag weiter zu senken. In diesem Zusammenhang verwies er auf „aufwendige Digitalkanäle, teure Sportübertragungsrechte oder Kultureinrichtungen der Sender. Diese seien auf den Prüfstand zu heben.

 

Hans-Peter Siebenhaar behauptet im Handelsblatt (19.12.), dass ARD und ZDF bisher von einem „Automatismus steigender Rundfunkgebühren“ ausgingen. „Dieses ungeschriebene Gesetz hat das autonome Gebührengremium KEF nun erstmals ausgehebelt.“ Das habe Folgen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Zeiten „von noch mehr Fernsehsendern und Radioprogrammen und so vielen Internetangeboten … sind damit passé.“

 

 

 

Doch stimmt das? Die KEF hat wie immer den Finanzbedarf von ARD, ZDF und Deutschlandradio festgestellt. Den Sendern geht es nicht in erster Linie um die Höhe des Beitrags, sondern um ihre Gesamteinnahmen. So kann es sein, dass trotz sinkenden Beitrags die Sender über höhere Gesamteinnahmen verfügen – einfach, weil es mehr Beitragszahlerinnen und –zahler gibt. Die KEF hat weder ungeschriebene noch geschriebene Gesetze ausgehebelt. Sie hält sich an die Gesetze und Staatsverträge (Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag), die weiterhin gelten. Sie stellt den Bedarf der Sender fest und errechnet daraus die Beitragshöhe. Solange die Staatsverträge nicht geändert werden, nimmt die KEF die bestehenden Programme und Angebote als Berechnungsgrundlage.

 

So stellt Claudia Tieschky in einem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung (19.12.) fest: „Denn in Wirklichkeit sichert das neue Beitragsmodell die Existenz von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf Jahre, weil nun mehr Menschen zahlen müssen. Die Absenkung baut höchstens moralischen Druck auf die Sender auf, nicht gleich wieder kräftige Etaterhöhungen zu verlangen. Wenn die Cent-Entlastung nur ein paar Monate gelten würde, und das wissen auch die Intendanten, wäre die Botschaft ziemlich lächerlich.“

 

Auch die Zeiten zunehmender Angebote sind nicht vorbei. Schließlich wird ja gerade über ein trimediales Jugendangebot diskutiert. Die Ministerpräsidenten erwarten dafür ein Konzept, denn letztlich müssen sie per Gesetz den Sender den Auftrag für ein solches Angebot erteilen. Bisher haben alle Fernsehprogramme einen gesetzlichen Auftrag – auch die vielen Digitalkanäle. Für einige Programme ist sogar der Name gesetzlich vorgeschrieben. Die Zahl der Radioprogramme ist gedeckelt. Und für die Internetangebote müssen die Sender Drei-Stufen-Tests machen, die dann der Rechtsaufsicht, also den Bundesländern, vorzulegen sind. Die Sender machen also nichts, was ihnen nicht genehmigt bzw. für das sie beauftragt wurden. Das kann man im § 11 Rundfunkstaatsvertrag alles nachlesen.

 

Die Sender agieren also auf gesetzlicher Grundlage. Wenn es Änderungen geben soll, dann sind die Gesetze zu ändern, dann ist also der Gesetzgeber gefordert.

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)