Bisher hieß es immer, die Rundfunkgebühr bleibe erst einmal für sechs Jahre stabil. Man wolle die Folgen des neuen Rundfunkbeitrags abwarten. Dann werde man sehen, ob und in welcher Höhe der Rundfunkbeitrag angehoben werden müsse.
Nun haben ARD und ZDF bei der KEF Rundfunkbeitragserhöhung angemeldet. Sachsens Staatskanzleichef Johannes Beermann erklärt nun in einem Promedia-Interview, dass der Rundfunkbeitrag bis 2016 festgesetzt sei. Dabei beruft er sich auf das formale Verfahren: „Es besteht keinerlei Anlass, das bewährte Verfahren der zuständigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten in Frage zu stellen. Die KEF berichtet alle zwei Jahre über die Finanzlage der Rundfunkanstalten, legt aber nur alle vier Jahre eine Gebührenempfehlung vor.“ Zugespitzt formuliert: Egal wie sich die Beitragseinnahmen entwickeln, das Verfahren ermöglicht nur aller vier Jahre eine Beitragsänderung.