Rechnungshof fordert Rückzahlung: Masterprogramm Medien von Leipziger Hochschulen hat Ziel verfehlt

370.000 Euro Fördergelder flossen von 2004 bis 2006 an das Masterprogramm Medien Leipzig. Dies war ein Gemeinschaftsprojekt der Uni Leipzig und der HTWK. Nun fordert der Sächsische Rechnungshof in seinem aktuellen Jahresbericht (ab S. 143) die Rückzahlung der Fördergelder. Die Ziele seien nicht erreicht worden.

Hier eine Dokumentation in Auszügen:

„Mit dem Masterprogramm Medien Leipzig (MML) sollte ein überregionales Zentrum für international anerkannte Aufbau- und Weiterbildungsstudiengänge für Medienschaffende errichtet werden. Als Projektträger schlossen hierzu die Universität Leipzig (UL), die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK) und die Medienstiftung der Sparkasse Leipzig (MSL) 2004 und 2005 Kooperationsverträge ab.

 

Ziel war die Etablierung von Bildungsangeboten unter Nutzung moderner elektronischer

Medientechnologien in einer „virtuellen Hochschule“. Nach einer Anlaufphase von 2 Jahren sollte sich diese aus Studiengebühren finanzieren. Die Kooperationspartner gingen von durchschnittlich 20 Studierenden in den beiden viersemestrigen Studiengängen aus. Als Anschubfinanzierung stellte das SMWK für das MML in den Jahren 2004 bis 2006 aus Mitteln des Gemeinsamen Hochschul- und Wissenschaftsprogramms des Bundes und der Länder (HWP) rd. 370.000 € bereit. …

Mit dem MML wollten die UL und HTWK ein Geschäftsmodell erstellen, das nach Evaluation konzeptionell weiterentwickelt werden sollte. Dies ist nicht erfolgt. Auch die bei allen finanzwirksamen Maßnahmen durchzuführende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde nicht durchgeführt. Zur Minimierung der finanziellen Risiken hätte es einer genauen Marktanalyse bedurft. Weil diese fehlte, waren die im HWP-Antrag genannten Studierendenzahlen nicht realistisch. So konnten trotz umfangreicher Werbemaßnahmen nach 5 Studierenden 2005 auch 2006 nur 6 Studierende gewonnen

werden und dies auch nur durch ein zusätzlich initiiertes, allen gewährtes Stipendium in Höhe der Studiengebühren. 2007 nahmen 12 Interessenten ein Studium auf. Demzufolge hatte das MML 2007 – im 3. Jahr seines Bestehens – entgegen den vorgesehenen 80 erst 18 Studierende. Die Kostendeckung mittels Studiengebühren wurde nicht erreicht. …

Am 01.10.2008 hat die neu gegründete Leipzig School of Media gGmbH (LSM), eine 100 %ige Tochter der MSL, das MML-Projekt übernommen. Die Beteiligten begründeten die Entscheidung damit, die Studienangebote nachhaltig fortführen und ausbauen zu wollen. Für die Hochschulen vermindere sich das mit dem Betrieb von Weiterbildungsangeboten zwangsläufig verbundene

finanzielle Risiko. …

Die Argumente für die Ausgründung sind nicht plausibel und werden auch nicht durch den Variantenvergleich gestützt. Das Zahlenmaterial ist fehlerhaft. Es zeigt bezogen auf die Variante UL eine weiterhin defizitäre und auf die Variante LSM eine nicht begründete positive finanzielle Entwicklung auf. …

Fördervoraussetzung für die Anschubfinanzierung aus dem HWP war, nachhaltige Studienangebote an den Hochschulen zu etablieren. Unter einem privatrechtlichen Träger wäre das Projekt nicht förderfähig gewesen.“

Der Rechnungshof stellt abschließemd fest, dass das „SMWK zu den vom SRH dargelegten Widersprüchen, falschen Berechnungen und unplausiblen Schlussfolgerungen aus den Wirtschaftlichkeitsanalysen, die Grundlage für die Ausgründung des Weiterbildungsangebotes waren, nicht Stellung genommen“ hat.

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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