Ein wesentliches Ergebnis „der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des ARD/ZDF-Kinderkanals durch den Thüringer Rechnungshof und den Rechnungshof Rheinland-Pfalz“ ist folgende Feststellung und Anregung:
„Im Verhältnis zu den Kosten der einzelnen Telemedienangebote erscheinen die Kosten für
die Drei-Stufen-Test-Verfahren, insbesondere für die Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen,
sehr hoch. Dies betrifft vor allem kleinere Angebote wie KI.KA-Text oder KI.KAplus.
Für künftige Testverfahren sollten die Staatsvertragsgeber Überlegungen anstellen, inwieweit
die Kosten für die Verfahren im Rahmen des Möglichen reduziert oder begrenzt werden
können. So wäre z. B. zu erwägen, ob bei kleineren Angeboten mit geringen marktliehen
Auswirkungen zwingend entsprechende Gutachten extern vergeben werden müssen und ob
eine Relevanzschwelle eingeführt werden kann.“
Leider hat diese Anregung noch keine Gesetzeskraft. Es gelten noch die alten Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages. Danach müssen sich der MDR und sein Rundfunkrat bei dem aktuellen Drei-Stufen-Test zu seinem neuen Gesamtangebot richten.
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