Für die Sat.1-Kuppelshow „Schwer verliebt“ muss man sich mit „Haut und Haar“ verkaufen. Die Produktionsfirma kaufe den Kandidaten im Rahmen der Fernsehproduktion faktisch „das Recht an der eigenen Person ab“, so die Rhein-Zeitung. Es gebe keine Wiederholungshonorare. Man verpflichte sich, auch für weitere Folgen zur Verfügung zu stehen. Die Vergütung wird dann neu verhandelt.
In einzelnen Fällen verlangt die Produktionsfirma die exklusiven Nutzungsrechte „örtlich, zeitlich und inhaltlich uneingeschränkt zur beliebig häufigen Verwertung in allen Medien“. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung ist unbefristet. Dafür bekommt man 700 Euro – einmalig.