Jacqueline Kraege, Chefin der Mainzer Staatskanzlei, äußerte sich zur Frage der Verweildauer laut epd medien (41/2014): „Sämtliche Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurden auf der Grundlage von ausführlichen Telemedienkonzepten im Wege des Drei-Stufen-Tests genehmigt. Hierzu gehören auch auf das jeweilige Angebot abgestimmte Verweildauerkonzepte, so dass die Sieben-Tage-Regelung in der Praxis nicht zum Tragen kommt.“ Oft, so Jacqueline Kraege, seien es vielmehr urheberrechtliche Vorgaben, die einer längeren Abrufbarkeit in den Mediatheken entgegenstehen. Es werde in diesem Kontext zunächst darum gehen, „die Spielräume für eine Veränderung vor dem Hintergrund des sogenannten Beihilfekompromisses mit der EU-Kommission im Einzelnen auszuloten. Dabei erscheint mir sinnvoll, die Sieben-Tage-Regelung nicht isoliert zu betrachten, sondern den Online-Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt auf den Prüfstand zu stellen und mit Blick auf zukünftige trimediale Angebote zu diskutieren.“ Weiterlesen