Am Montag wurde der Koalitionsvertrag unterschrieben. Am Dienstag beantwortete der noch amtierende sächsische Staatskanzlei-Chef Johannes Beermann eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Falk Neubert (LINKE) zur Neufassung des MDR-Staatsvertrages in Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag.
„Die staatsvertragsgebenden Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind sich einig, dass resultierend aus den Arbeiten und Ergebnissen der Novellierung des ZDF-Staatsvertrages, eine mögliche Anpassung der Zusammensetzung der MDR-Gremien umgesetzt werden muss und in diesem Rahmen zu überprüfen ist, welche Kernaussagen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 25. März 2014 auch Änderungen und Neuregelungen im Rahmen des MDR-Staatsvertrages mit sich ziehen.“ Weiterlesen