Am Donnerstag, 15.10.2015, traf sich der Ausschuss für Medien und Netzpolitik des Landtages Rheinland-Pfalz zu seiner 31. Sitzung. Im ersten Tagesordnungspunkt ging es um die „Gemeinsame Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Südwestrundfunks (SWR) ab 2006 durch die Rechnungshöfe der am Staatsvertrag über den SWR beteiligten Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg“ (pdf).
Dazu führte ein Vertreter des Rechnungshof Rheinland-Pfalz u.a. aus:
Zum anderen hätten sich die Rechnungshöfe mit Kosten und Abwicklung der Fußballweltmeisterschaft 2010 in Südafrika befasst. Die Kosten für Sportsendungen setzten sich im Wesentlichen aus Vergütungen für Sportrechte und aus Produktionskosten zusammen. Im Gemeinschaftsprogramm „Das Erste“ stellten sie seit Längerem einen beachtlichen Kostenblock für die ARD und natürlich anteilig für den SWR dar.
Daneben habe der SWR vergleichsweise geringe Kosten für seine eigene Sportberichterstattung. … 2007 bis 2010 hätten die Landesrundfunkanstalten auf Grundlage von Mitwirkendenvereinbarungen an ehemalige Spitzensportler und Experten aus dem journalistischen Bereich für Komoderation, Interviews und Reportagen jährlich niedrige einstellige Millionenbeträge gezahlt. Die Rechnungshöfe hätten dem SWR empfohlen, innerhalb der ARD die Höhe der Vergütung von Sportexperten weiterhin zu thematisieren. (Protokoll S. 8, pdf) Weiterlesen