Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Bestands- und Entwicklungsgarantie. Das schließt eine Kündigung des MDR-Staatsvertrages durch den Freistaat Thüringen zwar nicht aus. Es muss hierzu aber ein Gesetz durch den Landtag ergehen, weil Grundfragen der Rundfunkordnung… Weiterlesen