Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verbietet dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet so genannte „nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote“ (§ 11d Abs. 2 Nr. 3 RStV). Wie dies anzuwenden und auszulegen sei – damit beschäftigte sich Hans-Jürgen Papier.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts legte dazu im August diesen Jahres ein „Rechtsgutachten über die Abgrenzung der Rundfunk- und Pressefreiheit zur Auslegung des Begriffs der „Presseähnlichkeit“ und Anwendung des Verbots nicht sendungsbezogener presseähnlicher Angebote“ vor. Den Auftrag dafür hatte er von der Konferenz der ARD-Gremienvorsitzenden erhalten.
Wesentliche Aussagen dieses Gutachtens standen auch im Mittelpunkt eines Vortrags, den er am 18. Oktober anlässlich des fünfjährigen Bestehens des Instituts für Medien- und Kommunikationspolitik in Berlin hielt – und den epdmedien (91/2010) dokumentierte.
In seinem Gutachten leitete er einen neuen Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab und untersetzte dies noch einmal in seinem Vortrag: „Entsteht eine Vielfalt von Medien, die so unüberschaubar ist, dass die Medien die ihnen zugedachte Aufgabe nicht mehr erfüllen können, so erwächst daraus ein neues Bedürfnis des Bürgers nach Orientierung. Gerade hier kann der Empfänger oft nicht erkennen, welche Berichte neutral sind und welche nicht. Auch Zeitungen, Zeitschriften und andere Medien machen in gewisser Weise Politik. Insbesondere im Hinblick auf werbefinanzierte Angebote besteht zudem ein Risiko, dass die redaktionelle Unabhängigkeit unter der Absicht leidet, möglichst hohe „Klickraten“ zu erzielen.
Der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter enthält in dieser Situation einen neuen Schwerpunkt: Ihre Aufgabe ist es nicht mehr nur, überhaupt ein Programm, das der Meinungsbildung in der Demokratie dient, in einer objektiven binnenpluralen Form zu übertragen, sondern gerade die Informationsquelle zu sein, die kraft institutioneller Sicherung in besonderem Maße Gewähr für Objektivität und Binnenpluralität bietet und die weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe noch den Anzeigen- und Werbekunden ausgeliefert ist. Weiterlesen