Rundfunk-Gremien nehmen ihren Kontroll- und Gestaltungsauftrag nicht vollständig wahr; sie müssen sich aus der fürsorglichen Belagerung der Geschäftsleitungen befreien und sich auf ihren gesellschaftlichen Vertretungs-Auftrag besinnen.
1. In den Rundfunk- und Verwaltungsräten der Sender sitzen Vertreterinnen und Vertreter einer Gesellschaft, wie sie sich im 20 Jahrhundert ausgeprägt hatte: Parteien, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Landesjugendverbände, Frauen, Senioren und Umwelt. Diese alte „bunte Mischung“[1] reicht nicht mehr aus, um eine neue, viel differenziertere Gesellschaft ernsthaft zu repräsentieren. Eine neue Repräsentanz muss künftig auch die Gremien prägen.