„Natürlich thematisieren die Shooter kriegerische Auseinandersetzungen, in denen natürlich auch in der Realität immer Menschen sterben. Doch selbst im Krieg gibt es Handlungen, die geächtet und unzulässig sind. Diese sind unter anderem in der Genfer Konvention und ihren Zusatzprotokollen geregelt. Laut Artikel 41 des ersten Zusatzprotokolls dürfen Gegner, die „außer Gefecht“ sind oder „unter den gegebenen Umständen“ als solche „erkannt werden“, nicht angegriffen werden. Noch ist juristisch zwar nicht eindeutig geklärt, inwiefern die Konvention auch für Söldner oder Terroristen, wie sie in den „Call of Duty“-Spielen dargestellt werden, gilt, doch zumindest moralisch ist der Fall klar: Wer entwaffnet und gefesselt ist oder flieht, darf nicht erschossen werden. Von einem solchen Gegner geht (auch in den Spielen) keine Gefahr mehr aus.“ Dies schreibt WASD-Autor Michael Schulze von Glaßer im wasd-magazin, wie SpOn dokumentiert. Weiterlesen