„Der Erste Senat wiederum nahm auch das Berufungsprocedere der Fernsehratsmitglieder, die über die sogenannte R-Gruppe in das Gremium kommen, kritisch unter die Lupe. Über diese Gruppe benennen die Ministerpräsidenten insgesamt 16 Mitglieder (je Land ein Vertreter). Die Personen müssen aus 11 gesellschaftlichen Bereichen kommen, etwa aus dem Erziehungs- und Bildungswesen, dem Bereich des Tierschutzes, der Kunst und der Filmwirtschaft, sind aber zum Teil auch als Politiker aktiv.