Out of Space: Kopien indizierter Filme oder Tonträger müssen herausgegeben werden

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien muss ein indiziertes Erotikvideo an einen Filmsammler herausgeben, so das Kölner Verwaltungsgericht.

„Die von der Behörde auf den Index gesetzten Medien seien demnach „amtliche Informationen“, in die jeder nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Einsicht nehmen dürfe. Damit könnten Medien mit pornografischen, gewaltverherrlichenden oder sogar pädophilen und antisemitischen Inhalten wieder in die Öffentlichkeit gelangen, deren Verbreitung eigens wegen dieser Merkmale beschränkt worden war“, heißt es auf presseportal.de. Auf jeden Fall seien Kopien jener indizierten Filme oder Tonträger herauszugeben, die sonst nicht mehr beschaffbar sind.

 

„Damit könnte die Behörde zu einer Art On-demand-Dienst für Pornos, Gewaltfilme und antisemitische Hetzschriften werden.Damit könnte die Behörde zu einer Art On-demand-Dienst für Pornos, Gewaltfilme und antisemitische Hetzschriften werden“, schlussfolgert der Tagesspiegel.

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)