Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien muss ein indiziertes Erotikvideo an einen Filmsammler herausgeben, so das Kölner Verwaltungsgericht.
„Die von der Behörde auf den Index gesetzten Medien seien demnach „amtliche Informationen“, in die jeder nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Einsicht nehmen dürfe. Damit könnten Medien mit pornografischen, gewaltverherrlichenden oder sogar pädophilen und antisemitischen Inhalten wieder in die Öffentlichkeit gelangen, deren Verbreitung eigens wegen dieser Merkmale beschränkt worden war“, heißt es auf presseportal.de. Auf jeden Fall seien Kopien jener indizierten Filme oder Tonträger herauszugeben, die sonst nicht mehr beschaffbar sind.
„Damit könnte die Behörde zu einer Art On-demand-Dienst für Pornos, Gewaltfilme und antisemitische Hetzschriften werden.Damit könnte die Behörde zu einer Art On-demand-Dienst für Pornos, Gewaltfilme und antisemitische Hetzschriften werden“, schlussfolgert der Tagesspiegel.